Bitte beachten Sie:
Grundsätzlich gilt für nahezu alle Fördermittel: Sie müssen vor Projektbeginn beantragt werden! Weiterhin wird fast immer ein bankfähiger Businessplan benötigt.
Dieses Feld würdigt der Staat als besonders förderungswert. Unternehmen mit besonders innovativen Produkten verfügen oftmals über zukunftsträchtige Technologien, die deren Produkten weltweit Bedeutung verschaffen. Je nach Art der Innovation wird hierdurch die Wirtschaftskraft und Bedeutung des Standortes Deutschland entscheidend mitgeprägt.
Daher hat der Staat eine Vielzahl von Förderprogrammen in Leben gerufen, welche die Beantragung nicht rückzahlbarer Zuschüsse für die unterschiedlichsten Forschungs-und Entwicklungsvorhaben ermöglichen. Der Zuschuss beträgt nominal bis zu 35%. Real können so schnell bis zu 50% werden.
Zahlreiche regionale und überregionale Darlehensprogramme stehen Existenzgründern und jungen Unternehmen zur Verfügung. Diese müssen in nahezu allen Fällen über die Hausbank beantragt werden. Vorsicht: Gehen Sie nicht ohne Businessplan zu Ihrem Banker. Dort stellt man unverbindliche Anfragen oftmals mit nicht professioneller Vorbereitung gleich. Besonders interessant für Gründer sind Darlehen mit einer sogenannten Haftungsfreistellung. Als Unternehmer jedoch werden Sie von der Haftung in keinem Fall freigestellt. Interessante Programme sind:
Oftmals reichen die Sicherheiten von Gründern nicht aus und gerade am Anfang sind viele Banken besonders “sicherheitsbedürftig”. Viele Bundesländer haben deshalb regionale Förderinstitute oder Bürgschaftsbanken, die behilflich sein können. Auch hierfür benötigen Sie einen professionellen Businessplan.