Fachkundige Stellungnahme

BusinessPlan Existenzgründungsberatung
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Die Fachkundige Stellungnahme

Im Rahmen einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit wird für den Antrag auf Existenzgründungsförderung, wie Gründungzuschuss oder Einstiegsgeld, durch die Arbeitsagentur ein Gutachten einer sogenannten fachkundigen Stelle zum Geschäftsplan des Gründers gefordert.

Nach dem SGB III gehören zu den fachkundigen Stellen insbesondere:
  • Industrie- und Handelskammer
  • Fachverbände
  • Handwerkskammern
  • Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Gründungszentren

Die Wahl der fachkundigen Stelle steht dem Gründer ausdrücklich offen. Grundsätzlich lehnt die Arbeitsagentur fachkundige Stellen nicht ab. In der Vergangenheit wurde jedoch gelegentlich von Schwierigkeiten mit der Anerkennung von fachkundigen Stellungnahmen bestimmter Institutionen berichtet. Nehmen Sie daher Kontakt mit uns auf, wir blicken auf zahlreiche erfolgreich betreute Existenzgründer zurück und erfüllen die Anforderungen, die von den Arbeitsämtern gestellt werden. Eine fachkundige Stellungnahme, welche durch die BusinessPlan Unternehmensberatung erstellt wurde, wird bundesweit anerkannt. Die zuständigen Mitarbeiter der Arbeitsagentur stellen ihnen auf Wunsch jedoch auch Adressen von weiteren fachkundigen Stellen zur Verfügung.

Empfänger von Arbeitslosengeld 1

Als Empfänger von Arbeitslosengeld 1 benötigen Sie für die Beantragung des Gründungszuschusses bei der ARGE im allgemeinen eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Diese wird von uns erstellt, wenn die Prüfung Ihres Existenzgründungsvorhabens positiv ausfällt und wir ihr Gründungskonzept für tragfähig halten. Sie ist Bestandteil der fachkundigen Stellungnahme und wird dem Antrag auf Gründungszuschuss beigefügt. Wenn Sie sich aus Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) selbständig machen, empfehlen wir Ihnen die Beantragung von Einstiegsgeld beim Jobcenter. Das Jobcenter verlangt im Rahmen der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit häufig ebenfalls die Vorlage einer fachkundigen Stellungnahme, um die Tragfähigkeit ihres Gründungsvorhabens von fachkundiger Seite einer intensiven Prüfung zu unterziehen. Als fachkundige Stelle überprüft die BusinessPlan Existenzgründungsberatung Ihr Existenzgründungsvorhaben im Hinblick auf die Realisierbarkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit und gibt hierbei bereits erste wertvolle Tipps für das weitere Vorgehen bei Ihrer Existenzgründung. Bei der Tragfähigkeitsprüfung widmen wir folgenden wichtigen Punkten besondere Aufmerksamkeit:

  1. Bringen Sie als Gründer ausreichend Erfahrung und Wissen mit, um die angestrebte Selbständigkeit erfolgreich betreiben zu können?
  2. Schätzen Sie Ihre Fähigkeiten und die Aussichten und Gewinnerwartungen ihrer Existenzgründung realistisch ein?
  3. Kann sich Ihre Firma nach Ablauf der Förderung alleine tragen?
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Zwei Unternehmer lachen in Kamera

Ihr Gründungsvorhaben wird von uns nach besten kaufmännischen Gesichtspunkten beurteilt und eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausgestellt, wenn Ihr Vorhaben Ihr Unternehmen in vertretbarer Zeit in die Lage versetzt, sowohl ihre betrieblichen Kosten zu decken als auch Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Damit Ihre Idee als tragfähig beurteilt werden kann, müssen Sie Ihren Geschäftsplan/ Businessplan vorlegen. Da jedoch gerade Existenzgründer in der Regel mit der Erstellung eines aussagekräftigen Businessplans größere Schwierigkeiten haben,  erhalten Sie von uns auf Wunsch auch eine ausführliche Hilfestellung bei der Erstellung Ihres Businessplans. Nehmen Sie also die Erstellung des Businessplanes nicht auf die leichte Schulter, da die beurteilenden Bearbeiter schon von Berufs wegen Schwächen im vorgelegten Unternehmenskonzept im allgemeinen sofort erkennen.

Haben Sie diesbezüglich Fragen oder möchten Sie uns einfach kennenlernen? Nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch in unserem Büro in Berlin und vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Gerne können Sie auch unseren Businessplanworkshop besuchen.

  • Welche Rechtsform passt am besten zu Ihrer Geschäftsidee?
  • Wie mache ich eine Marktanalyse? Welche Punkte sind dabei besonders wichtig?
  • Was macht mein Unternehmen einzigartig? Weshalb sollte der Kunde bei mir kaufen? Was ist mein USP (unique selling point)?
  • Kundengewinnung – was kann ich machen und was muss ich dabei beachten?
  • Wie organisiere ich meine Werbung und wie meinen Vertrieb?
  • Ab welchem Umsatz macht mein Unternehmen Gewinn?
  • Hilfe bei der Erstellung des Rentabilitätsplanes, Kapitalbedarfsplanes, Investitions- und des Liquiditätsplanes
  • Informationen zu Steuern und Versicherungen
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Junger Gründer betrachtet Papiere mit fachkundiger Stellungnahme

Gebühr für fachkundige Stellungnahme

Die fachkundigen Stellen erheben für ihre Stellungnahmen oftmals eine Gebühr, die sich häufig im Rahmen zwischen 50 und 100 Euro bewegt. Steuerberater berechnen teilweise noch höhere Gebühren.

Als erfahrene Gründungsberater bieten wir die fachkundige Stellungnahme kostenfrei an, wenn wir sie nach erfolgter Gründung im KfW-geförderten Gründercoaching weiter unterstützen dürfen. Wenn Sie unseren Businessplanworkshop besuchen, erhalten Sie die fachkundige Stellungnahme ebenfalls kostenfrei.

In Abhängigkeit von der Stelle, bei der Sie den Antrag stellen, können die Anforderungen an die vorzulegenden Unterlagen unterschiedlich sein. Gemein ist den Stellen jedoch immer, dass ein Businessplan/ Geschäftskonzept gefordert wird. Dieses sollte die folgenden Punkte beinhalten:

  • Gründungskonzept/ Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens
  • Lebenslauf (ggf. einschl. Zeugnisse bzw. Befähigungsnachweise)
  • Ertrags- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
  • Übersicht der Privatausgaben/ Lebenshaltungskosten
  • Kapitalbedarfsplan
  • Liquiditätsplan
  • Finanzierungsplan
  • evtl. Begründung der letzten Geschäftsaufgabe
  • Formblatt „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung

Nach positiver Prüfung der Unterlagen kann dann die Tragfähigkeitsbescheinigung für Ihr Vorhaben ausgestellt werden.

Nehmen Sie sich also Zeit für die Erstellung des Businessplanes, da dieser das wesentliche Entscheidungskriterium für die Erstellung der Fachkundigen Stellungnahme ist.

Falls sie nicht weiter wissen, zögern Sie nicht, kontaktieren Sie uns und vielleicht können wir in einem kostenlosen Erstgespräch einen Blick auf Ihr Werk werfen. Gerne geben unsere Gründungsberater wertvolle Hinweise oder weisen auf Schwachstellen hin.

Falls noch Fragen offen sind, wenden sie sich vertrauensvoll an uns.

030 555 88 59

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